Nutzungshinweise

Buchungs- und Stornierungsbedingungen:
bis 60 Tage vor dem Termin: kostenfrei
60 bis 30 Tage vor dem Termin: 50% der Gesamtkosten ohne Kaution, danach: 100% der vertraglich vereinbarten Gesamtkosten ohne Kaution. Sollte uns eine erneute Vermietung im gleichen Zeitraum zu gleichen Konditionen möglich sein, so berechnen wir lediglich einen Verwaltungsaufwand von 30,- € für die Stornierung.

Die Reservierung wird von uns am Buchungstag bis 16.00 Uhr aufrechterhalten.

Die Gesamtkosten dieser Buchung sind sofort nach Rechnungsstellung (in der Regel innerhalb 14 Tage nach Buchungsbestätigung) auf das folgende Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Haus für Gürzenich e.V.

Sparkasse Düren

IBAN: DE63 3955 0110 1200 9783 83

BIC:  SDUEDE33XXX

 (Unter Verwendungszweck bitte unbedingt Ihren Namen und den Buchungszeitraum angeben.)

Sollten wir den Geldeingang nicht verbuchen können, behalten wir uns vor, die Buchung zu annullieren.

Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Veranstaltungsraumes inkl. Schlüssel unter Berücksichtigung eventueller Schäden (Glasbruch, Porzellanbruch usw.) zurück überwiesen. Unverhältnismäßige Verschmutzungen, die nicht durch die  Grundreinigung und nur mit Mehraufwand entfernt werden müssen, werden mit 35,- € pro Stunde und Mitarbeiter in Rechnung gestellt.

Für weitere Rückfragen bezüglich Ihrer Buchung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular auf der Startseite.

Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe der vermieteten Räume einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird.

Der Mieter verpflichtet sich, bei der Feier anwesend zu sein. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, ist er verpflichtet den Vermieter darüber zu informieren. Der Vermieter entscheidet dann im Einzelfall, ob die Vermietung weiter Bestand hat. Sollte der Vermieter entscheiden, dass eine Vermietung unter den gegebenen Umständen nicht zustande kommt, wird trotzdem der Mietpreis fällig.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, beziehungsweise seine Gäste während der Mietzeit am oder im Veranstaltungsraum, dem Außenbereich oder der Terrasse verursacht werden.

Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten und ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Nach 22.00 Uhr ist die Musik unbedingt auf „Zimmerlautstärke“ zu dämpfen. Die Türen zwischen Schankraum / Veranstaltungssaal und Terrasse sind unbedingt geschlossen zu halten. Gleiches gilt für alle Fensteranlage, welche in Richtung der Terrasse bzw. Parkplatzfläche liegen (auch im Sommer).

Der Mieter hat es zu unterlassen, die angrenzenden Nachbarn zu stören, dies gilt insbesondere für das Abbrennen von Pyrotechnik (Feuerwerkskörper). Zerwerfen von Geschirr und so weiter. Der Mieter ist für die Einhaltung – auch für seine Besucher – verantwortlich. Dies gilt auch für eventuelle „Polterabendfeiern“.

Der vermietende Verein ist bei Einbruch und Diebstahl nicht für Fremdeigentum (mitgebrachte Gegenstände des Mieters und seiner Gäste) versichert. Eine Haftung des vermietenden Vereins ist gänzlich ausgeschlossen. Bei eventuellem Diebstahl sind unverzüglich die Polizei, sowie der Vereinsvorstand des Vereins zu benachrichtigen.

Das Haus für Gürzenich hat für ca. 80 Personen Sitzplätze. Das hauseigene Porzellan und Besteck können gegen eine geringe Gebühr mitbenutzt werden. Ferner stehen Stehtische und Bierzeltgarnituren gegen Gebühr zur Nutzung bereit.

Veränderungen an den Innenwänden (z.B. Dekorationen usw.) sind nicht erlaubt. Schäden an Einrichtungen und Inventar sind sofort zu melden.

Vor Rückgabe des Schlüssels an den Hausmanager:

  • sind alle Gläser zu spülen, zu trocknen und in die dafür vorgesehenen Regale oder Fächer einzuräumen.
  • ist der gesamte Theken- und Ausschankbereich ordentlich zu reinigen. Die Grundreinigung erfolgt durch den Vermieter.
  • ist sämtliches benutzte (hauseigene) Porzellan und Besteck zu reinigen und einzuräumen.
  • sind die Kühlfächer unterhalb der Theke wieder komplett leer zu räumen.
  • sind alle Getränke im Kühlhaus zur Abholung bereit zu stellen bzw. abzufahren.
  • ist der angefallenen Müll mitzunehmen und zu beseitigen.
  • sämtliche Bodenflächen der angemieteten Räume sind zu kehren.
  • sind die Außenanlagen, Terrassenflächen und Parkplatzflächen von Müll, Zigarettenkippen usw. zu reinigen.
  • sind die Stehtische, Tische, Stühle, Barhocker usw. wieder so einzuräumen, wie sie bei Übergabe vorgefunden wurden.

In allen Räumen des Haus für Gürzenich herrscht absolutes Rauchverbot. Für Raucher steht nur die Terrassenfläche auf der Gebäuderückseite zu Verfügung. Aschenbecher können vom Haus für Gürzenich für die Veranstaltung bereit gestellt werden. Diese sind im Anschluss zu reinigen und entsprechend ein zu räumen. Im Bereich Haupteingang Gebäudevorderseite gilt absolutes Rauch- und Aufenthaltsverbot (wegen der Lärmentwicklung zur Nachbarschaft). Wir bitten um strikte Einhaltung der Vorgaben!

Vor Verlassen des „Haus für Gürzenich“ ist darauf zu achten, dass alle Türen und Fenster vorschriftsmäßig verschlossen sind. Bitte alle Wasser- und Gashähne (Herd Küche) zu drehen. Im Sicherungskasten (Schrank Theke) sind alle nicht benötigten Sicherungsautomaten auszuschalten. Die Notbeleuchtung muss weiter in Funktion bleiben.

Falls der Mietvertrag durch widrige Umstände (z.B. Rohrbruch, Stromausfall, Heizung defekt, Einbruch etc.) nicht zur Durchführung kommt, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall wird aber eine eventuell schon bezahlte Kaution zurückerstattet.

Bei Schnee- und Eisglätte obliegt die Streupflicht dem Mieter. Er hat einen sicheren Zugang zum Haus für Gürzenich für sich und seine Gäste zu sorgen. Sollte dies nicht erfolgen trägt der Mieter die Regressforderungen aus eventuell entstehenden Unfällen.
Eventuelle mündliche Anweisungen des Vermieters sind Folge zu leisten.

Fremde Heizkörper mit offener Flamme sind im Gebäude Haus für Gürzenich grundsätzlich nicht erlaubt.
Das Parken der Fahrzeuge ist nur auf dem beleuchteten Parkplatz hinter dem Gebäude erlaubt. Im Straßenbereich vor dem Gebäude ist das Parken strengstens untersagt (Feuerwehrzufahrt). Wir bitten um Beachtung.

Getränke:
Für die Getränkelieferung empfehlen wir die Firma Josef und Hans Keller in Düren, die auch die Wartung unserer Thekenanlage vornimmt.
Die Firma Keller liefert die vom Mieter bestellten Getränke direkt bis ins Kühlhaus des HFG.

Josef und Hans Keller, Getränkehandel oHG, Am Langen Graben 13, 52353 Düren, Telefon 02421/85307.

Der Mieter hat eigens die Abrechnung mit dem Getränkelieferanten vorzunehmen.

Die Thekenbestückung muss vom Mieter selber erfolgen. Ebenso das Leerräumen der Theke nach der Veranstaltung und die Bereitstellung aller Getränke zur Abholung für die Firma Keller wiederum im Kühlhaus

 

Hinweis in eigener Sache:
Wir verweisen darauf, dass unmittelbar am Gelände des Hauses für Gürzenich die Bahn- trasse der Deutschen Bundesbahn verläuft läuft. Die Bahntrasse ist frei zugänglich. Die Sicherung des DB Bahngeländes obliegt nicht dem Vermieter. Der Vermieter haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle (auf dem Gelände der DB sowie dem Gelände vom Haus für Gürzenich) des Mieters beziehungsweise für dessen Gäste. Wir bitten um Beachtung.